wolfgang.ronis@arcor.de
Durch die Gründung der Abteilung „Gesund & Fit“ am 11.05.2009 wurden im VfL zunächst die Bereiche Schach, Badminton, Tischtennis, Wandern und Sportabzeichenabnahme gebündelt, die damit über eine Abteilungsleitung im Erweiterten Vorstand vertreten sind. Des Weiteren ist die Abteilung auf die Integration neuer und moderner Sportarten im VfL ausgerichtet und – wie der Name schon sagt – soll der Fokus klar auf den „Gesundheitssport“ gelegt werden.
Derzeit gibt es folgende Angebote:
Mehrzweckhalle Berghausen
- Rücken-Fit: Start des neuen Kurses ab Montag den 29.01.2024
Jeden Montag von 20 – 21 Uhr,
Doris Meisel, 02266 3296 gesundundfit@vflberghausen.de - Basketball für Kinder + Jugendliche (10 – 15 Jahre):
Jeden Dienstag von 15.30 –17.00 Uhr,
Ran Yona, petranentwich@gmx.net - Aroha und Trommeln auf Pezzibällen:
Jeden Dienstag von 18.00 –19.00 Uhr,
Andrea Luhnau, 02263 95 19 90, luhnau@t-online.de - Entstauungsgymnastik (Reha-Angebot):
Jeden Mittwoch von 19.15 – 20.15 Uhr,
Andrea Luhnau, 02263 95 19 90, luhnau@t-online.de - Sport für Menschen mit psychischen Erkrankungen:
Jeden Mittwoch 18.30 – 19.15 Uhr,
Andrea Luhnau, 02263 95 19 90, luhnau@t-online.de - Gesund und Bewegt – Bewegung und Sport für ältere Herren:
Jeden Donnerstag 17.30 – 18.30 Uhr,
Wolfgang Ronis, wolfgang.ronis@arcor.de - Kinderturnen:
Jeden Freitag von 15.00 – 16.00 Uhr,
Katharina Hartwich, 0176 81724665 - Pilates (Bühnenraum):
Zur Zeit ruhend. - Latin Dance:
Zur Zeit ruhend.
In allen Gruppen sind noch Plätze frei und Interessierte sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Man kann auch „nur“ mal zum „Reinschnuppern“ vorbei kommen. Getreu dem Motto „viele Kleine bilden ein Großes“ versucht „Gesund & Fit“ durch die Bündelung einer Vielzahl „attraktiver Sportangebote“ die Bürger/-innen von Berghausen und Umgebung zu mehr Sport für ihre persönliche Gesundheit zu bewegen.
Haben Sie Ideen? Wollen Sie bei uns mitmachen? Haben Sie eine Kurs-, Veranstaltungs- oder Aktionsidee? Bieten Sie eine Sportart an, die wir noch nicht haben? Rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen und haben ein offenes Ohr für neue Ideen.
Kursangebote als PDF Download:
- Aroha & DrumsAlive
- Latin Dance und Ruecken Fit Kursangebote
- Latin Dance und Ruecken Fit Kursangebote
- Rückenfit
Rehasport
Unser Verein ist seit 2012 ein durch den Behindertensportverband NRW (BS NRW) anerkannter Leistungserbringer im Rehasport. Mit dieser Anerkennung konnten wir unser großzügiges Sportangebot noch einmal erweitern und haben den Rehabilitationssport in unserer Abteilung „Gesund & Fit“ fest integriert. Der VfL Berghausen-Gimborn hält ab sofort sporttherapeutische Bewegungsangebote im Rahmen des Rehasports (auch mit ärztlicher Verordnung) für Sie bereit, die von den Krankenkassen unterstützt werden. Ihr Arzt muss Ihnen dafür nur eine Verordnung „Rehasport“ ausstellen, die Ihre Krankenkasse im Anschluss genehmigt. In der Regel gilt diese Verordnung für 50 Bewegungseinheiten in 18 Monaten. Die Angebote, die Zeiten und die genauen Abläufe entnehmen Sie bitte unseren Ausschreibungen, die Sie ebenfalls auf dieser Seite finden.
Ihre Ansprechpartner- und zertifizierten Übungsleiterinnen sind:
Petra Nentwich, Gartenstr. 12, 51647 Gummersbach
0 22 66 / 38 50
gesundundfit@vflberghausen.de
Andrea Luhnau, Fritz-Pregl-Str. 1, 51647 Gummersbach
02263 95 19 90
Michaela Ruzicka
0 22 61 – 81 84 31
gesundundfit@vflberghausen.de
Hier noch einige interessante Informationen zum Rehabilitationssport
Was ist Rehasport?
Rehabilitationssport (Rehasport) stellt eine ergänzende Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation dar. Er ist gesetzlich verankert und wird zeitlich befristet von den Kostenträgern finanziert. Die positiven Auswirkungen auf die Gesundheit sind unumstritten: Alltagsbeschwerden werden vermindert und krankheitsbedingten Folgeschäden kann entgegengewirkt werden.
Das Risiko Folgeerkrankungen zu erleiden sinkt.
Ziele des Rehasports
Der Rehabilitationssport spielt bei der medizinischen Rehabilitation eine besondere Rolle. Sein Ziel ist es, durch Übungen, die auf die Art und Schwere der Erkrankung oder Behinderung und den individuellen gesundheitlichen Allgemeinzustand der Menschen abgestimmt sind, das Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern. Das Risiko für das Auftreten von Folgeschäden wird vermindert. Vorrangiges Ziel des Rehabilitationssports ist es, die eigene Gesundheit zu stärken und zunächst unter Anleitung, später eigenständig, regelmäßige Sportübungen zu absolvieren. Bei den Übungen fließen sportmethodische und pädagogische Aspekte ein. Regelmäßigkeit und Langfristigkeit der sportlichen Betätigung, langfristige Steigerung der Belastung, Gruppendynamik sowie Steigerung der Lebensqualität sind weitere Ziele. Zum Reha-Sport gehören auch Übungen, die speziell auf behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen ausgerichtet sind, um das Selbstbewusstsein zu stärken.
Verordnung und Finanzierung des Rehasports
Reha-Sport wird vom Arzt verordnet und von den Krankenkassen zeitbegrenzt als Pflicht-Leistung gefördert und bezuschusst. Der Leistungsumfang variiert mit der Schwere der Beeinträchtigung. Im Regelfall erfolgt die ärztliche Verordnung für die Absolvierung von 50 Übungsstunden á 45-60 Minuten in höchstens 18 Monaten. Die ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit von Rehabilitationssport und Funktionstraining ist im Allgemeinen auf bis zu zwei, höchstens drei Übungsveranstaltungen je Woche erstreckt. Maßgeblich für eine an-gemessene Förderungsdauer sind die Verhältnisse des Einzelfalls. Rehabilitationssport soll in erster Linie in der Akutphase der Erkrankung „Hilfe zur Selbsthilfe“ bieten. Er ist daher nicht als Dauerleistung angelegt, es sei denn, dies ist aus medizinischen Gründen im Einzelfall erforderlich. Wenn die Patientin oder der Patient an einer bestimmten Erkrankung oder Behinderung leidet, kann gemeinsam mit dem behandelnden Arzt besprochen werden, ob die Teilnahme am Rehasport empfohlen ist. Sollte dies der Fall sein, stellt der Arzt eine Verordnung für Reha-Sport aus. Darin enthalten ist auch eine Empfehlung, welche Art von Rehasport jeweils in Frage kommt. Bevor mit dem Reha-Sport begonnen werden kann, muss die Teilnahme durch den zuständigen Kostenträger, z. B. die Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu muss der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese teilt mit, ob die Übernahme der Kosten bewilligt wird.
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